Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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Im Mittelpunkt stehen sowohl die Fragen des Organisationsrechts als auch die des Konzernrechts. Im Organisationsrecht interessiert insbesondere die Stellung und der Rechtsschutz des Einzelnen im Verhältnis zur Gesamtheit der Gesellschaft, während im Konzernrecht die immer weiterschreitende Verflechtung der Gesellschaften und deren Auswirkung auf die einzelnen Gesellschaften untersucht wird.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96